Medikament

Anifrolumab

Typ-I-Interferoninhibitor

Anifrolumab

Wirkmechanismus [FI 5.1]

Humaner monoklonaler IgG1κ-Antikörper gegen die Untereinheit 1 des Typ-I-Interferon-Rezeptors (IFNAR1). Hemmt die Signalübertragung der Typ-I-Interferone und fördert die Internalisierung des Rezeptors; dadurch werden interferonabhängige Entzündungs- und Immunprozesse vermindert.

Zugelassene Indikationen [FI 4.1/4.4; S3 SLE 2025]

  • Erwachsene mit trotz Standardtherapie mäßigem bis schwerem, aktivem, Autoantikörper-positivem systemischem Lupus erythematodes (SLE) als Zusatztherapie. Die Indikation gilt für i.v. und s.c.
  • Einordnung nach S3 SLE, Empfehlung 1.3: Sind klinische Manifestationen unter Hydroxychloroquin und maximal 5 mg Prednisolon-Äquivalent/Tag unzureichend kontrolliert, soll eine zusätzliche immunsuppressive bzw. immunmodulierende Therapie eingeleitet werden; Anifrolumab ist eine der genannten Optionen. Ein vorheriger Therapieversuch mit einem konventionellen Immunsuppressivum ist nicht zwingend erforderlich. Keine Rangfolge zwischen Anifrolumab und Belimumab; direkte Vergleichsstudien fehlen in der Leitliniengrundlage.
  • Hautmanifestationen im Rahmen eines SLE: leitliniengestützte Option bei unzureichendem Ansprechen auf die Erstlinientherapie. Isolierter kutaner Lupus ohne SLE ist von der genannten Zulassung nicht erfasst (Off-Label). [S3 SLE, Empfehlung 1.7; FI 4.1]
  • Schwere aktive Lupusnephritis oder schwerer aktiver ZNS-Lupus: aus den maßgeblichen Zulassungsstudien ausgeschlossen; DGRh empfiehlt die Anwendung in diesen Situationen nicht. Keine etablierte Induktionsbehandlung dieser Manifestationen mit Anifrolumab aus der allgemeinen SLE-Zulassung ableiten. [FI 4.4/5.1; DGRh 03/2026]
  • Unter 18 Jahren sind Sicherheit und Wirksamkeit nicht belegt; keine zugelassene pädiatrische Anwendung. [FI 4.2]

Vor Therapiebeginn [FI 4.4; DGRh 03/2026]

  • Aktive Infektion klinisch ausschließen; chronische bzw. rezidivierende Infektionen, Infektionsrisiken, Überempfindlichkeit und Tumoranamnese erfassen. Bei klinisch relevanter aktiver Infektion erst nach Abklingen oder adäquater Behandlung beginnen; bei aktiver Tuberkulose nicht verabreichen.
  • DGRh-Basislabor: großes Blutbild, GOT/AST, GPT/ALT und Kreatinin. Krankheitsaktivität und Organmanifestationen dokumentieren; Urin/Proteinurie, C3/C4 und Anti-dsDNA für die SLE-Verlaufseinordnung berücksichtigen. [DGRh; S3 SLE, Monitoring und Empfehlung 2.1]
  • Infektionsscreening als übergreifende Biologika-Empfehlung: latente Tuberkulose untersuchen, bevorzugt mittels IGRA; Hepatitis-B-Status vor Behandlung klären und gegebenenfalls antivirales Vorgehen festlegen. Positive HCV-RNA erfordert hepatologische/infektiologische Behandlung. Die EULAR-Empfehlung ist kein ausschließlich anifrolumabspezifisches FI-Schema. Bei unbehandelter latenter TB soll gemäß FI eine antituberkulöse Behandlung vor Therapiebeginn erwogen werden. [EULAR Infektionen 2022; FI 4.4]
  • Impfstatus prüfen und erforderliche Impfungen möglichst vor Beginn vervollständigen. Rekombinanten Herpes-zoster-Impfstoff besonders berücksichtigen, nach DGRh auch bei jüngeren Patient erwägen. Von der Zoster-Impfung ist eine Lebendimpfung gegen primäre Varizellen zu unterscheiden. [DGRh; S3 SLE, Empfehlung 1.14]
  • Für Infusionen müssen Überwachung, Notfallausrüstung und Notfallmedikation zur Behandlung akuter allergischer Reaktionen verfügbar sein. Vor s.c. Selbstanwendung Eignung beurteilen, Injektionstechnik schulen und über Überempfindlichkeitssymptome aufklären. [DGRh; FI 4.2]

Kontrollen [DGRh 03/2026; S3 SLE 2025]

KontrolleZeitpunkt / Inhalt

Klinischer Verlauf

Infektionszeichen, insbesondere Atemwegsinfektionen und Herpes zoster, sowie Krankheitsaktivität prüfen; bei jeder SLE-Visite Aktivität mit einem validierten Instrument erfassen. Während i.v. Gabe auf Infusionsreaktionen achten.

Sicherheits- und Aktivitätslabor

BSG, CRP, großes Blutbild und GOT/AST nach etwa 4 Wochen; anschließend abhängig von der Krankheitsaktivität etwa alle 3 Monate.

SLE-Serologie

C3, C4 und Anti-dsDNA abhängig von der Krankheitsaktivität etwa alle 3–6 Monate.

Nierenbeteiligung

Auch ohne bekannte Lupusnephritis alle 3 Monate auf Proteinurie testen; bei Verdacht auf Nierenbeteiligung weiterführende Diagnostik. [S3 SLE, Empfehlung 2.1]

Begleitmedikation

Zusätzlich erforderliche Labor- und Organkontrollen der jeweiligen Immunsuppressiva und Begleiterkrankungen fortführen.

Die genannten Laborintervalle stammen aus der DGRh-Therapieinformation bzw. S3-SLE-Leitlinie; die FI schreibt kein entsprechendes fixes Routinelaborprogramm vor.

Dosierung [FI 4.2/6.6]

SituationSchema

Erwachsene i.v.

300 mg alle 4 Wochen, Infusion über 30 Minuten; gewichtsunabhängig. Kein i.v. Bolus/Push.

Erwachsene s.c.

120 mg einmal wöchentlich, eine Fertigspritze/ein Fertigpen mit 0,8 ml; gewichtsunabhängig.

Versäumte i.v. Dosis

Möglichst bald nachholen; zwischen zwei i.v. Dosen mindestens 14 Tage Abstand.

Versäumte s.c. Dosis

Möglichst bald nachholen. Danach neuer Wochenrhythmus ab Nachholtag oder Rückkehr zum bisherigen Wochentag, sofern zwischen den Injektionen mindestens 3 Tage liegen.

Wechsel i.v. → s.c.

Erste s.c. Injektion ungefähr 2 Wochen nach der letzten i.v. Dosis.

Wechsel s.c. → i.v.

Erste i.v. Infusion ungefähr 3–4 Wochen nach der letzten s.c. Dosis.

Ältere Patient

Keine Dosisanpassung; begrenzte Daten ab 65 Jahren, keine Daten über 75 Jahre.

Nieren-/Leberfunktionsstörung

Laut FI keine Dosisanpassung erforderlich. Bei schwerer Niereninsuffizienz/terminaler Nierenerkrankung fehlen Erfahrungen; dies ist keine belegte Sicherheit in diesen Gruppen.

  • i.v. Zubereitung: 2 ml Konzentrat (= 300 mg) mit NaCl 0,9 % auf ein Gesamtvolumen von 50 oder 100 ml verdünnen. Proteinarmen sterilen Filter mit 0,2–15 µm Porengröße verwenden; anschließend mit 25 ml NaCl 0,9 % nachspülen. Keine gleichzeitige Gabe anderer Arzneimittel über dieselbe Leitung. Nicht schütteln. [FI 4.2/6.6]
  • Bei vorausgegangener Infusionsreaktion bzw. Überempfindlichkeitsreaktion kann vor der Infusion eine Prämedikation, z. B. ein Antihistaminikum, erwogen werden; keine generelle Prämedikationspflicht für alle Patient. [FI 4.2/4.4]
  • s.c. Anwendung: Oberschenkel oder Bauch mit mindestens 5 cm Abstand zum Nabel; Oberarm nur bei Gabe durch Fachpersonal oder Betreuungsperson. Nicht in schmerzhafte, gerötete, verhärtete oder blutunterlaufene Haut injizieren. Innerhalb derselben Körperregion mindestens 3 cm Abstand zur letzten Einstichstelle. Vor Gebrauch 60 Minuten auf Raumtemperatur kommen lassen. [FI 4.2/6.6]

Unterbrechung / Abbruch [FI 4.4; DGRh 03/2026]

  • Schwere Überempfindlichkeits-/Infusionsreaktion einschließlich Anaphylaxie: Verabreichung sofort unterbrechen und geeignete Notfalltherapie einleiten. Bei leichteren Infusionsreaktionen Infusionsgeschwindigkeit reduzieren oder Infusion vorübergehend unterbrechen, abhängig vom Schweregrad.
  • Schwere Infektion: nach DGRh Therapie unterbrechen. Bei sonstigen Infektionen engmaschig überwachen und eine Pause bis zum Abklingen nach Schweregrad und Verlauf erwägen; dies gilt besonders bei unzureichendem Ansprechen auf die Infektionsbehandlung. Herpes zoster kann disseminiert, auch mit ZNS-Beteiligung, auftreten.
  • Neu auftretende Tumorerkrankung: Nutzen und Risiko einer Fortführung individuell prüfen; kein pauschaler FI-Abbruchautomatismus.
  • Größere planbare Operationen – unterschiedliche Empfehlungen: DGRh-Arztbogen 03/2026: eine Gabe in der Operationswoche auslassen, Wiederbeginn nach Wundheilung. Die übergreifende DGRh-Empfehlung 2021/2022 sieht für bDMARDs eine Planung am Ende des jeweiligen Therapieintervalls vor; i.v. vierwöchentlich und s.c. wöchentlich unterscheiden. Bei Unterbrechung nach ausreichender Wundheilung und ohne Infektionszeichen baldmöglichst wieder beginnen.
  • ACR/AAHKS 2022: Bei nach Leitliniendefinition schwerem SLE und elektiver Hüft-/Knieendoprothese wird die Fortführung von Anifrolumab bedingt empfohlen, nach Abstimmung mit der behandelnden Rheumatologie; Tabelle 2 nennt für die i.v. Form die Operation in Woche 4. Diese Empfehlung behandelt die damalige i.v. Therapie und ist keine geprüfte s.c.-Operationsregel. Die Abwägung betrifft Infektions- und Schub-/Organschadensrisiko und begründet keine zusätzliche Zulassung für schwere aktive Nephritis oder ZNS-Erkrankung.

Therapiebeurteilung [DGRh 03/2026; S3 SLE 2025]

  • Mit Wirkungseintritt ist nach etwa 1–3 Monaten zu rechnen. Wenn nach etwa 6 Monaten keine Besserung erkennbar ist, Fortführung kritisch prüfen. Diese Zeitangaben stammen aus dem DGRh-Arztbogen und sind keine starre FI-Abbruchfrist.
  • Klinische Organaktivität, Schübe und Glukokortikoidbedarf beurteilen; bei Hautmanifestationen einen geeigneten Hautaktivitätsindex berücksichtigen. Ziel ist Remission, mindestens niedrige Krankheitsaktivität, mit möglichst geringer Glukokortikoidexposition. Serologie ergänzt die klinische Beurteilung. [S3 SLE, Monitoring und Empfehlungen 1.1/1.3/1.7]

Kontraindikationen [FI 4.3/4.4; DGRh 03/2026]

  • Formale FI-Gegenanzeige: Überempfindlichkeit gegen Anifrolumab oder einen sonstigen Bestandteil. Beide Darreichungsformen enthalten Polysorbat 80, das allergische Reaktionen verursachen kann.
  • Zusätzliche Warnhinweise getrennt einordnen: bei aktiver TB kein Anifrolumab verabreichen; bei klinisch relevanter aktiver Infektion nicht mit Anifrolumab beginnen. DGRh führt unter „Kontraindikationen und Warnhinweise“ außerdem chronische Virusinfektionen (HIV, aktive/persistierende Hepatitis B oder C), opportunistische Infektionen sowie erhöhtes Infektionsrisiko an. Diese Aufzählung ist keine Erweiterung des formalen FI-Abschnitts 4.3; ein positiver Antikörperbefund allein belegt keine aktive Virusinfektion.
  • Bei Tumoranamnese fordert DGRh insbesondere für die letzten 5 Jahre eine Nutzen-Risiko-Abwägung. Die FI nennt keine generelle 5-Jahres-Freigabegrenze; ein möglicher Einfluss auf das Malignitätsrisiko ist nicht geklärt.

Nebenwirkungen – Auswahl [FI 4.8]

Organsystem / EreignisHäufigkeitEinordnung

Infektionen der oberen Atemwege

Sehr häufig

Einschließlich Nasopharyngitis und Pharyngitis.

Bronchitis

Häufig

In der aktuellen FI 9,8 %; der DGRh-Arztbogen 03/2026 ordnet Bronchitis noch gemeinsam mit oberen Atemwegsinfektionen als sehr häufig ein.

Herpes zoster

Häufig

Auch multidermatomale/disseminierte und schwere Verläufe möglich.

Weitere Atemwegsinfektionen

Häufig

Virale und bakterielle Atemwegsinfektionen eingeschlossen.

Überempfindlichkeit

Häufig

Schwere Reaktionen einschließlich Angioödem möglich.

Anaphylaktische Reaktion

Gelegentlich

Sofortiges Eingreifen erforderlich.

Infusionsbedingte Reaktionen

Häufig

Nur auf die i.v. Verabreichung bezogen; z. B. Kopfschmerz, Übelkeit, Erbrechen, Müdigkeit oder Schwindel.

Arthralgie

Häufigkeit nicht bekannt

In der aktuellen FI aufgeführt.

Herpes-zoster-Risiko: In den gepoolten kontrollierten i.v./s.c. Studien über 52 Wochen 5,4 % unter Anifrolumab gegenüber 1,2 % unter Placebo. Zusätzliche Immunsuppressiva können das Risiko weiter erhöhen. Die Zahlen sind Studienhäufigkeiten und keine individuelle Risikoprognose. [FI 4.4/4.8]

Wechselwirkungen [FI 4.4/4.5; DGRh 03/2026]

  • Kombination mit anderen Biologika, einschließlich B-Zell-gerichteter Therapien wie Belimumab oder Rituximab, nicht empfohlen; nicht ausreichend untersucht.
  • Keine formalen Interaktionsstudien. Eine relevante hepatische Enzymmetabolisierung oder renale Elimination des Antikörpers wird nicht erwartet. Der Einfluss der veränderten Zytokinaktivität auf CYP450 ist jedoch unklar: Bei individuell dosierten CYP-Substraten mit enger therapeutischer Breite, z. B. Warfarin, empfiehlt die FI therapeutisches Monitoring.
  • Zusätzliche Kontrollen und Risiken konventioneller Begleitimmunsuppressiva bleiben zu beachten. „Keine bekannten Wechselwirkungen“ darf nicht als generelle Interaktionsfreiheit verstanden werden.

Besondere Hinweise / Schwangerschaft / Stillzeit [FI 4.4–4.6/6.3–6.6; EULAR Reproduktion 2024]

  • Impfungen: Lebendimpfstoffe während der Therapie vermeiden. Indizierte Totimpfstoffe können und sollen gemäß Impfempfehlungen verabreicht werden. Für saisonale Influenza waren humorale Impfantworten in einer kleinen explorativen Studie numerisch vergleichbar mit der Standardtherapie allein; keine Garantie gleichwertiger Immunantwort auf sämtliche Impfstoffe. [FI; DGRh]
  • Schwangerschaft und Kontrazeption laut FI: begrenzte Daten, weniger als 300 Schwangerschaftsausgänge. Die Anwendung von Anifrolumab während der Schwangerschaft sowie bei Frauen im gebärfähigen Alter ohne Verhütung wird nicht empfohlen, außer der mögliche Nutzen rechtfertigt das potenzielle Risiko. Die tierexperimentellen Daten erlauben laut FI keine abschließende Beurteilung der Reproduktionstoxizität. Die geprüfte aktuelle FI nennt keine feste Kontrazeptionsfrist nach der letzten Dosis. Eine solche Frist darf nicht aus der Pharmakokinetik als FI-Vorgabe abgeleitet werden.
  • EULAR, Empfehlung I/5c: während der Schwangerschaft nur erwägen, wenn keine andere schwangerschaftskompatible Therapie die mütterliche Erkrankung wirksam kontrollieren kann. Für Anifrolumab Evidenz/Empfehlungsgrad 5/D. DGRh beschreibt ebenfalls eine Anwendung nur bei entsprechender Erkrankungsschwere bzw. fehlenden Alternativen; keine gesicherte Unbedenklichkeit.
  • Stillzeit – Quellenabweichung: FI: Übertritt in menschliche Muttermilch unbekannt, Risiko für das Kind nicht ausgeschlossen; zwischen Stillen und Fortführung der Therapie unter Nutzenabwägung entscheiden. EULAR II/2 und DGRh beurteilen die Fortführung als mit dem Stillen vereinbar; für Anifrolumab 5/D, wesentlich aus Antikörpereigenschaften und erwarteter geringer oraler Aufnahme abgeleitet. Ein geringer Milchübertritt beim Menschen ist damit nicht substanzspezifisch bewiesen.
  • Männlicher Kinderwunsch: EULAR III/3 empfiehlt wegen begrenzter/fehlender Daten, einen Wechsel zu einer Alternative zu erwägen (5/D). Keine belegte Schädigung der männlichen Fertilität; FI: keine Humandaten zur Fertilität, tierexperimentell keine negativen indirekten Fertilitätsparameter.
  • Kindliche Impfungen nach Exposition in utero: Totimpfstoffe nach üblichem Schema. Nach mütterlicher Nicht-TNF-Biologika-Therapie im 2./3. Trimenon empfiehlt EULAR wegen begrenzter Daten, Lebendimpfstoffe bis zum Alter von 6 Monaten aufzuschieben; frühzeitig pädiatrisch planen. Dies ist eine Klassenempfehlung, keine anifrolumabspezifisch geprüfte Impfstudie. [EULAR I/5d und Erläuterungen]
  • Aufbewahrung: 2–8 °C, lichtgeschützt im Umkarton; nicht einfrieren, schütteln oder erhitzen. Fertigspritze/Fertigpen dürfen bei Bedarf maximal 7 Tage bei 20–25 °C lichtgeschützt aufbewahrt werden; nach Erreichen der Raumtemperatur nicht zurück in den Kühlschrank, danach unverbraucht verwerfen. Verdünnte i.v. Lösung möglichst sofort verwenden; chemisch/physikalisch 24 Stunden bei 2–8 °C bzw. 4 Stunden bei 25 °C stabil, mikrobiologische Anforderungen zusätzlich beachten. [FI 6.3–6.6]
  • Handelsname und Charge dokumentieren; Anifrolumab unterliegt zusätzlicher Überwachung, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen melden. [FI 4.4/4.8]

Überdosierung [FI 4.9]

Kein spezifisches Antidot; supportive Behandlung und angemessene Überwachung. In klinischen Studien wurden bis zu 1.000 mg i.v. ohne Hinweise auf dosislimitierende Toxizität verabreicht. Dies ist keine zugelassene Dosierung und keine Unbedenklichkeitsgrenze bei Überdosierung.

Referenzpräparat: Saphnelo – 300 mg Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung sowie 120 mg Injektionslösung in Fertigspritze/Fertigpen. Prüfstand: 10.09.2026. Grundlage: aktuelle EMA-Produktinformation, Aktualisierung laut EMA 15.07.2026; tatsächlich geprüfter Volltext Englisch. Die EU-Zulassung beider Darreichungsformen ist belegt; daraus folgt keine Aussage zur aktuellen Lieferbarkeit einzelner Packungen in Deutschland.

KürzelQuelle

FI

Saphnelo – EMA-Zulassungsseite; geprüfte englische Produktinformation, Aktualisierung laut EMA 15.07.2026, Abruf 10.09.2026. Annex I: i.v. S. 2–15, s.c. S. 16–30; insbesondere Abschnitte 4.1–4.9, 5.1/5.2 und 6.3–6.6.

DGRh 03/2026

S3 SLE 2025

Management des systemischen Lupus erythematodes, AWMF 060-008, Version 1.2; Monitoring S. 11–12, Empfehlungen 1.3 (S. 15–16), 1.7 (S. 19–20), 1.14 (S. 24–25) und 2.1 (S. 26).

EULAR Reproduktion 2024

Rüegg et al. EULAR recommendations for use of antirheumatic drugs in reproduction, pregnancy, and lactation: 2024 update. Ann Rheum Dis 2025;84:910–926. Tabelle 1: I/5c–d, II/2 und III/3; Erläuterungen S. 920–922. Bereitgestellter Volltext.

DGRh perioperativ 2021/2022

Albrecht et al. Perioperativer Umgang mit der Therapie von Patienten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen. Z Rheumatol 2022;81:212–224; übergreifende bDMARD-Empfehlung. Bereitgestellter Volltext.

ACR/AAHKS 2022

Goodman et al. Perioperative Management Guideline. Arthritis Care Res 2022;74:1399–1408. Tabellen 1–3 und Erläuterungen; beschränkt auf elektiven Hüft-/Kniegelenkersatz. Bereitgestellter Volltext.

EULAR Infektionen 2022

Fragoulis et al. Screening and prophylaxis of chronic and opportunistic infections in adults with autoimmune inflammatory rheumatic diseases. Ann Rheum Dis 2023;82:742–753. Für die allgemeinen TB-/Hepatitis-Aussagen geprüfter PubMed-Abstract; kein vollständiges Screening-/Prophylaxeprotokoll daraus abgeleitet.

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